Allgemeine Gechäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Teo Otto Theater der Stadt Remscheid und seinen Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten gegebenenfalls nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Theaters.                

II. KARTENVERKAUF

1. ZAHLUNG

Die Bezahlung der Eintrittskarten an der Theaterkasse kann bar oder mit Debit- oder Kreditkarte (Mastercard oder Visacard) erfolgen. Auf Wunsch können die Eintrittskarten gegen eine Auftragsgebühr von 5,00 € auch mit der Post zugestellt werden, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Vorstellung mindestens sieben Werktage liegen.

2. RESERVIERUNG

Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für maximal sieben Tage und sind bis spätestens ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Reservierte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf.

3. SITZPLATZ

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu.

III. RÜCKGABE / VERLUST DER EINTRITTSKARTE

1. RÜCKGABE

An der Theaterkasse und über den theatereigenen Webshop gekaufte Eintrittskarten können ausschließlich gegen einen Gutschein und unter Anrechnung einer Stornierungsgebühr von 2 € je Karte bis einschließlich drei Tage vor der betreffenden Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben oder umgetauscht werden. Danach und natürlich am Vorstellungstag selbst sind Rückgabe und Umtausch grundsätzlich nicht mehr möglich.

Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Karten für Sonderveranstaltungen, bei denen das Teo Otto Theater nicht Veranstalter ist, sowie an Vorverkaufsstellen Dritter oder über das Web-Portal Eventim.de sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

2. PROGRAMMÄNDERUNG / ABBRUCH / FRIST

Muss das Theater eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht. Die Erstattung erfolgt aufgrund der aus Sicherheitsgründen reduzierten Kassenbestände im Regelfall per Überweisung innerhalb von vier Wochen.

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:

  • Änderungen der Besetzung der auftretenden Ensembles, Orchester, Einzelkünstler etc. sowie veränderten Anfangszeiten,
  • bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens vier Wochen nach der betreffenden Veranstaltung geltend gemacht wird oder die für die Erstattung erforderliche Bankverbindung nach Anforderung nicht mitgeteilt wird.

3. VERLUST

Das Theater ersetzt verlorene Eintrittskarten, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, dass er eine Karte gekauft hat. Für die Ausstellung von Ersatzkarten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,- €/Karte.

IV. EINTRITTSPREISE; ABONNENMENTS UND ERMÄSSIGUNGEN

Für den Besuch des Teo Otto Theaters wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben

Für Veranstaltungen unter Mitwirkung/Beteiligung der Bergischen Symphoniker wird ein Aufschlag („Orchester-Soli“) auf das Eintrittsentgelt erhoben. Die durch den Aufschlag erzielten zusätzlichen Umsatzerlöse werden in voller Höhe an die Bergische Symphoniker gGmbH weitergeleitet.

Die für die Vorstellungen geltenden Eintrittspreise, Abonnements und Ermäßigungen werden in der jährlich erscheinenden Spielzeitbroschüre und auf der Homepage des Teo Otto Theaters veröffentlicht, wobei Irrtümer vorbehalten sind. Entscheidend sind die beim konkreten Kartenkauf an der Theaterkasse oder im Webshop angezeigten Preise sowie die für die jeweilige Veranstaltung angebotenen Ermäßigungen.

Ermäßigungsberechtigungen sind bereits beim Kauf der Eintrittskarten an der Theaterkasse vorzulegen. Sie sind dem Einlasspersonal beim Eintritt zur Vorstellung zur Prüfung auszuhändigen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

V. EINLASS

1. BERECHTIGUNG

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise des Teo Otto Theaters, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen, der Vorverkaufsstellen des Vertriebsnetzes der CTS Eventim

AG und des CTS Eventim Online-Webshops des Teo Otto Theaters.

2. ZUSPÄTKOMMENDE

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nicht oder erst zu einem vom verantwortlichen Theaterpersonal festgelegten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) in den Zuschauerraum eingelassen werden.

VI. GARDEROBE

1. ABZUGEBENDE SACHEN

Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben.

2. AUSGABE

Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur heraus-gegeben werden, nachdem alle anderen Besucher ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann.

3. HAFTUNG

Das Theater übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen inkl. Wertsachen aller Art sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

VII. FUNDSACHEN

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Teo Otto Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Theaterpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VIII. BILD- UND / ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art sind während der Veranstaltungen auszuschalten. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke einzubehalten.

IX. TV-AUFZEICHNUNGEN / FOTOS

Die Besucher erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen, Film- und Fotoaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden. Dies gilt auch für die Einstellung von Film und Fotomaterial im Online- Auftritt des Teo Otto Theaters.

X. HAUSRECHT

Die Abenddienstleitung übt in allen Spielstätten für Veranstaltungen des Teo Otto Theaters das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

XI. HAFTUNG

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften das Theater, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

 

Remscheid im September 2024

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