Allgemeine Geschäfts- und Abonnementsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Teo Otto Theater und seinen Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Theaters.

II. Eintrittspreise/Kartenverkauf

1. Veröffentlichung
Das Theater gibt die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in ihren Publikationen und in der Tagespresse bekannt.

2. Ermäßigungen
Es gelten folgende Ermäßigungen auf die Nettoeintrittspreise:

Ca. 30 % für Studenten und Auszubildende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGBII), Schwerbehinderte (ab 80 %)

Ca. 25 % für Gruppen ab 20 Personen Rollstuhlfahrern und ihrer Begleitperson wird die niedrigste Preisgruppe berechnet.

Jugendticket
Für entsprechend ausgewiesene Vorstellungen erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gegen Vorlage ihres Schülerausweises oder eines sonstigen amtlichen Lichtbildausweises ein Jugendticket zum Preis von 5,00 €.

Seniorenticket
Für entsprechend ausgewiesene Vorstellungen erhalten Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ein Seniorenticket zum Preis von 12,00 €.

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten unaufgefordert vorzulegen, da eine nachträgliche Berücksichtigung nicht erfolgen kann. Sie sind ferner dem Einlasspersonal beim Eintritt zur Vorstellung unaufgefordert zur Prüfung auszuhändigen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

Keine Ermäßigungen gibt es für Serenaden- und Kirchenkonzerte, Kinder- und Jugendvorstellungen, musikalische Matineen, Klangkosmos, Sonderveranstaltungen und weitere speziell ausgewiesene Vorstellungen.

3. Gebühren
In allen Eintrittspreisen sind Garderoben- und Schließdienstgebühren und die Altersversorgungsabgabe (AVA) enthalten.

4. Zahlung
Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar oder mit EC-Karte erfolgen. Auf Wunsch können die Eintrittskarten gegen eine Auftragsgebühr von 2,50 € auch mit der Post zugestellt werden, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Vorstellung mindestens sieben Werktage liegen.

5. Reservierung
Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für maximal sieben Tage und sind bis spätestens ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Reservierte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf.

6. Sitzplatz
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu.

7. Abendkasse
An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung verkauft.

8. Onlinekauf
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters für den Onlinekauf von Eintrittskarten".

III. Erstattung des Eintrittskartenpreises/Verlust der Eintrittskarte

1. Ausschluss
Im Verhinderungsfall können Karten bis einen Werktag vor der Vorstellung an der Theaterkasse umgetauscht oder zurück gegeben werden. Am Vorstellungstag werden keine Karten mehr zurückgenommen. Dies gilt auch für Sammelbestellungen (Schulklassen, Gruppen etc.) Bis einen Werktag vor der Vorstellung nicht zurückgegebene und verfallene Eintrittskarten werden nicht erstattet. Für den Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Karte.

2. Programmänderung/Abbruch/Frist
Muss das Theater eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei: a) Änderungen der Besetzung der auftretenden Ensembles, Orchester, Einzelkünstler etc. sowie veränderten Anfangszeiten, b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.). Der Erstattungsanspruch erlischt 14 Tage nach der geänderten oder abgebrochenen Veranstaltung.

3. Verlust
Das Theater ersetzt verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er eine Karte gekauft hat. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Ersatzkarte.

IV. Abonnementbedingungen

1. Allgemeines
Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.

2. Bestellung
Ein Abonnement ist schriftlich -nicht per E-Mail- zu bestellen. Die Bestellung muss die Unterschrift des Kunden enthalten. An der Abendkasse erfolgt kein Verkauf von Abonnements!

3. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Abonnements gelten für eine Spielzeit. Sie verlängern sich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Saison schriftlich (nicht per E-Mail) gekündigt werden. Änderungswünsche sind ebenfalls bis zum 30. Juni der laufenden Saison bekannt zu geben. Das Theater ist berechtigt, beim Vorliegen besonderer Gründe statt der abonnierten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Programm- und Besetzungsänderungen, Vorstellungsausfall oder -abbruch sowie geänderte Anfangszeiten begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Übertragbarkeit
Abonnements sind auf andere Personen übertragbar.

5. Aboermäßigung
Studenten und Auszubildende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGBII), Schwerbehinderte (ab 80%) erhalten eine Aboermäßigung von 30% (statt 25%). Ansprüche sind bei der Bestellung anzugeben, da eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist.

6. Zahlung
Die Bezahlung des Abonnements hat unter Angabe der Kundennummer in einer Summe oder zum 01.November und 01.Februar der jeweiligen Saison in zwei gleichen Teilbeträgen auf das Konto-Nr. 12500, Stadtsparkasse Remscheid (BLZ 340 500 00) zu erfolgen.

7. Verlust
Die Ausstellung eines Ersatzaboausweises ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € an der Theaterkasse möglich.

8. Umtausch
Für jedes Abo besteht pro Spielzeit die Umtauschmöglichkeit für bis zu drei Vorstellungen des Theaters. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. Umtauschscheine können nur in der jeweiligen Spielzeit gegen andere Theater- oder Konzertkarten eingelöst werden. Eine Rückzahlung des ursprünglichen Kartenpreises ist nicht möglich. Umtauschscheine können auch bei Sonderveranstaltungen gegen Aufpreis verwendet werden. Umtauschwünsche teilen Sie der Theaterkasse bitte spätestens am letzten Werktag vor der Vorstellung mit. Die Wahl einer höheren Preisgruppe ist gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisgruppe, erfolgt eine Erstattung. Für verloren gegangene Umtauschscheine kann kein Ersatz gewährt werden. Auszahlungen des Wertes des Umtauschscheins in bar oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich.

9. Besondere Abobedingungen
Für das "Wahlabo" und das "Bergische Abo" gelten besondere Abobedingungen.

Wahlabo: Ein "Wahlabo" besteht aus 3, 5 oder 10 Veranstaltungen, die bei der Buchung festgelegt werden müssen.
Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:
Abo mit 3 festgelegten Vorstellungen = 15% Ermäßigung Abo mit 5 oder 10 festgelegten Vorstellungen = 25% Ermäßigung

Pro Vorstellung und "Wahlabo" können zwei Karten erworben werden.

Bergisches Abo: Das "Bergische Abo" berechtigt zum Besuch der im Abo festgelegten Veranstaltungen des Theaters, des Konzert- und Theaterhauses Solingen und des Schauspielhauses Wuppertal.
Hinweis: Für das Konzert- und Theaterhaus Solingen und das Schauspielhaus Wuppertal können abweichende Geschäftsbedingungen gelten.

Ein Umtausch des "Wahlabos" und des "Bergischen Abos" ist ausgeschlossen! Nach Ende der Spielzeit verlieren das "Wahlabo" und das "Bergische Abo" ihre Gültigkeit!

V. Einlass

1. Berechtigung
Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise des Teo Otto Theater, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen, der Vorverkaufsstellen des Vertriebsnetzes der CTS Eventim AG und des CTS Eventim Online-Webshops des Teo Otto Theaters.

2. Zuspätkommende
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nicht oder erst zu einem vom verantwortlichen Theaterpersonal festgelegten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) in den Zuschauerraum eingelassen werden.

VI. Garderobe

1. Abzugebende Sachen
Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben.

2. Ausgabe
Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann.

3. Haftung
Das Theater übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 1.500,- € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

VII. Fundsachen

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Teo Otto Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Theaterpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VIII. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke einzubehalten.

IX. TV-Aufzeichnungen

Die Besucher erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.

X. Datenschutz

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weist das Theater darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten seiner Kunden im Rahmen des Betriebszwecks gespeichert und verarbeitet werden.

XI. Hausrecht

Das Theater übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art sind während der Veranstaltungen auszuschalten

XII. Haftung

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haftet das Theater, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.